Letzte Abstimmung


Meine Abstimmungsempfehlungen für den 25. November 2018:

Nein (glp CH: Nein) – zur Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“

Die Initiative fordert etwas selbstverständliches und unterstellt, dass in der Schweiz fremde Richter nach fremden Gesetzen urteilen würden. Dies ist aber nicht der Fall. Selbstverständlich gilt in der Schweiz primär das Schweizer Recht und es richten auch Schweizer Richter über Rechtsfälle. Dass die Schweiz viele Gesetze und Normen der EU übernimmt, erfolgt freiwillig und macht auch Sinn, da die EU der grösste Handelspartner der Schweiz ist. Es macht z.B. keinen Sinn andere Normen für Briefpapier, Lebensmittelqualität etc. festzulegen. Das mag für das Selbstwertgefühl nicht förderlich sein, spart aber auch viele Ressourcen. Es gilt auch ohne die Initiative geltendes Schweizer Recht. Wo sind dann die fremden Richter? Hier wird oft (vor allem von den Befürwortern) der Europäische Gerichtshof  (EuGH), das oberste rechtsprechende Organ der EU, mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwechselt. Der EuGH unterstehen alle Mitgliedländer der EU aber nicht die Schweiz. Somit kann dieser Gerichtshof nicht über die Schweiz oder Schweizer Recht entscheiden. Es ist lediglich so, dass die EU gerne den EuGH auch als Schiedsgericht für Uneinigkeiten der Rechts-/Vertragsauslegung zwischen den zahlreichen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz einsetzen will. Die Schweiz lieber ein anderes Gremium. Die momentane „Lösung“ mit einem Gremium, in dem beide Parteien gleich viele (nicht neutrale) Vertreter stellen, führt zu einem Patt und einem Stillstand. Eine andere Lösung muss also gefunden werden. Aber auch ohne diese Initiative ist die Schweiz immer noch in der Lage den EuGH nicht als Schiedsgericht anzuerkennen. Die einzigen fremden Richter, die über die Schweiz urteilen können, sind demnach diejenigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem aber auch die Schweiz Einsitz hat, wie alle 47 Mitglieder des Europarats. Die Initiative zielt demnach nur gegen dieses Gericht, das die Menschenrechte verteidigt und Länder rügt, die dagegen verstossen. Die SVP will mit dieser Initiative die Möglichkeit schaffen, Schweizer Gesetze zu erlassen, die die Menschenrechte umgehen können. Das hatten wir in den 1930er Jahren bereits in Deutschland mit verheerenden Folgen. Die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten war nur eine Legende. In Wahrheit wurden sie demokratisch gewählt und erliessen alle ihre menschenverachtenden Gesetze völlig legal und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. Die Menschenrechte wurden deshalb geschaffen um solche Entwicklungen in Zukunft zu unterbinden oder zumindest eine Rechtsgrundlage zu haben um dagegen vorzugehen. Und die SVP will dies wieder rückgängig machen um automatische Ausschaffungen durchzusetzen und internationale Vereinbarungen wie die Personenfreizügigkeit zu brechen. Das ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern gefährdet auch unseren Wohlstand, den wir als zuverlässigen Wirtschaftspartner errungen haben. Daher ist die Initiative klar abzulehnen.

 

Nein (glp CH: Nein) – zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Versicherungsbetrüger sollen selbstverständlich ermittelt und bestraft werden. Im Grundsatz ist daher diese Gesetzesänderung zu befürworten. Allerdings wurde das Gesetz zu unsorgfältig formuliert oder die Versicherungslobby hat sich zu stark durchgesetzt. Mit der neuen Regelung sollen Direktionsmitglieder von Sozialversicherungen für Ermittlungen auf die gleiche Stufe gestellt werden wie Staatsanwälte. Sie können bei Annahme der Gesetzesänderung Observationen anordnen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass jemand versucht unrechtmässig Leistungen zu beziehen. Für einen Rechtsstaat ist es heikel, wenn die Strafverfolgung nicht mehr ausschliesslich staatlich, sondern von Privaten geleitet werden kann. Der Art. 43a ist zudem so formuliert, dass die Befugnisse der von den Versicherungen eingesetzten Detektive weiterreichen als diejenigen der Polizisten. Den Detektiven soll auch erlaubt werden Bild- und Tonaufnahmen in Privaträumen zu erstellen, sofern diese von einem öffentlichen Platz her einsehbar sind. Dies ist Polizisten nur mit einer staatsanwältlichen Bewilligung erlaubt (Art. 280 f. StPO). Da nur der Einsatz von technischen Instrumenten zur Standortbestimmung gerichtlich genehmigt werden sollen, könnten andere Instrumente wie Drohnen von Detektiven im Grundsatz eigenständig eingesetzt werden. Das macht den Begriff des allgemein zugänglichen Ortes sehr dehnbar. Auch wenn das Anliegen der Gesetzesänderung zu unterstützen ist, muss diese zurückgewiesen werden bis eine Formulierung erarbeitet wird, die Privaten in der Strafverfolgung nicht mehr Rechte einräumt als den dafür vorgesehenen Behörden.

 

Nein (glp CH: Ja) – zur Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“

Das Tierwohl soll selbstverständlich unterstützt werden. Die Verfassung ist aber sicher nicht der richtige Ort um solche Details, wie sie in der Initiative vorgesehen sind, zu regeln. Vielleicht ist es wieder einmal an der Zeit einen neuen Versuch zu unternehmen Bundesgesetze per Initiative einzuführen. Dies ist aber ein anderes Thema. Ob das Abschneiden der Hörner tatsächlich das Tierwohl beeinträchtigen oder vielmehr die Sicherheit (der anderen Tiere) fördert, ist umstritten. Der Anreiz über Subventionen (bzw. deren Verschiebung) die Hörner stehen zu lassen, ist nicht ideal. Es läge an den Konsumenten über ihr Kaufverhalten Anreize zu schaffen analog zu den Bio- und Fairtradeprodukten. Im Parlament sind viele Bauern, wenn es ein so wichtiges Anliegen wäre, müsste sich doch mindestens einer finden, der das Anliegen der Initiative auf gesetzesebene vorantreiben könnte.

 

NEIN (glp AG: NEIN) – zur Aargauischen Volksinitiative „JA! für euse Wald“

Selbstredend sind unsere Wälder und deren Schutz ein wichtiges Anliegen. Trotzdem kann diese Initiative nicht unterstützt werden, da jährlich gesamthaft rund 16 Millionen Franken an kantonalen Mitteln (bzw. Fr. 25.– pro Kantonseinwohnerin und Kantonseinwohner pro Jahr) im Giesskannenprinzip ausgeschüttet werden soll. Das kann dazu führen, dass Massnahmen bzw. sogar Nichtmassnahmen finanziell unterstützt werden, die nicht notwendig sind, nur um das jährliche Budget aufzubrauchen. Diese Mittel fehlen dann in anderen Bereichen des Natur- und Umweltschutzes.

 

Ja (glp AG: Ja) – zur Änderung der Aargauischen Verfassung „Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer“

Das freie Wahlrecht ist für eine Demokratie wichtig. Es ist nicht einzusehen weshalb Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zwar Nationalräte wählen dürfen aber nicht Ständeräte. Eine Anpassung der Verfassung ist überfällig.

 

Meine Abstimmungsempfehlungen für den 24. September 2017:

2 x JA (glp CH: 2 x JA) – zur Altersvorsorge 2020 und Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Es sind zwei Vorlagen, die nicht restlos begeistern und auch einige nur widerwillig zu schluckende Kröten beinhalten. Merkmale von Kompromisslösungen, die sie nun mal sind. Die Bevölkerung wird immer älter, die Jungen müssen die Rentner bevorschussen ohne sicher zu sein ob sie später einmal in den Genuss einer funktionierenden Altersvorsorge kommen. Die letzte AHV-Revision konnte 1997 erfolgreich umgesetzt worden. Seither haben wir 20 Jahre Stillstand bei rasant ändernden demographischen Verhältnissen – Es ist höchste Zeit für eine Reform, die nicht mehr von links und rechts gleichzeitig blockiert wird. Die beiden Vorlagen bilden ab, was momentan politisch möglich scheint ohne alle Probleme nachhaltig zu lösen und mit einigen Zückerchen, die der Sache nicht dienlich sind. Trotzdem überwiegen die Vorteile, deshalb empfehle ich ein doppeltes JA.

Der Rentensatz muss gesenkt werden damit nicht die Jungen noch mehr ihre zukünftigen Renten auf die jetzigen Rentner umlagern müssen. Die Idee der 2. Säule ist, dass man sich die eigene Altersvorsorge anspart! Das Gleichgewicht zwischen den Generationen muss wieder hergestellt werden. Die Einnahmen der AHV müssen steigen, da immer weniger Geburten und damit zukünftige Arbeitskräfte die AHV stärken können, müssen andere Einnahmequellen erschlossen werden. Die moderate Erhöhung der MWST ist ein brauchbarer Ansatz um die AHV in den nächsten Jahren bis zur nächsten Reform zu stabilisieren. Die schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen ist richtig auch wenn noch nicht alle Ungleichheiten (wie z.B. Lohngleichheit) erreicht wurden. Die AHV wird dadurch entlastet, für Lohn- und Karrieregleichheit müssen andere Methoden eingesetzt werden. Dass die Erhöhung des Altersguthaben um 70 Fr. im Giesskannenprinzip und nur für Neurentner erfolgt, ist meiner Meinung nach schlecht aber als Kompromisslösung gegenüber sinkendem Rentensatz in der 2. Säule hinzunehmen.

Es muss in Zukunft wieder gelingen Kompromisse zu schaffen und einen 5-Jahresrhytmus der AHV-Reformen zu erreichen. Es sind noch viele Punkte offen bzw. zu verbessern. So muss die Pensionierung weiter flexibilisiert werden, ein Automatisimus der Pensionierung, wie sie heute vorherrscht muss überdacht werden. Andere Finanzierungsquellen wie z.B. Legalisierung und Besteuerung von Cannabis evtl. auch anderer Drogen darf kein Tabu sein. Die Entkriminialisierung der Drogen in Portugal zusammen mit Massnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit hat grosse Erfolge gezeigt. In der Schweiz muss zumindest eine Diskussion darüber möglich sein.

 

JA (glp CH: JA) – zum Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit

Aus meiner Sicht eine unnötige Vorlage, die so vage ist, dass sie zwar das Ansehen des Bauernstands erhöht und sie in der Bundesverfassung prominent erwähnt aber keinen wirklichen Mehrwert bringt. Das bestehende Recht umfasst bereits ähnliche Bestimmungen und ein ja hätte sowieso keine direkte Auswirkungen auf die Agrarpolitik. Andererseits werden Ziele verfolgt die auch mir wichtig sind wie Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion, auf den Markt ausgerichtete Landwirtschaft, grenzüberschreitende Handelsbeziehungen und ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln. Gegen diese Anliegen kann man mit gesundem Menschenverstand gar nicht sein. Wichtig wird es sein nach einer allfälligen Annahme die Deutungshoheit über diese vagen Bestimmungen zu erlangen – nicht umsonst kommt der stärkste Widerstand aus der Ecke der Abschotter, die von einer autarken Schweizer Lebensmittelversorgung träumen, die gegen jegliche Markttranparenz und -öffnung ist. Natürlich soll die Schweiz so viel wie möglich zur Selbstversorgung beitragen aber eine vom Ausland absolut unabhängige Ernährungssicherheit ist in einem so kleinen Binnenland wie die Schweiz wohl utopisch.

Fazit: Es handelt sich um eine unnötige Vorlage, die aber eine Mehrheit findet und Werte vertritt, die sinnvoll sind.

 

Meine Abstimmungsempfehlungen für den 21. Mai 2017:

JA (glp CH: JA) – zur Energiestrategie 2050 – Energiegesetz

Es braucht einen geordneten Rückzug aus der Atomkraft. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft sicherere und effizientere Kernkraftwerke gebaut werden können. Es ist aber unrealistisch, dass dies in den nächsten 30 Jahren geschieht. Deshalb benötigen wir eine Strategie im Inland sauberen Strom zu erzeugen. Die geplante, zeitlich befristete Förderung von erneuerbarer Energie ist der richtige Schritt. Mittel- und Langfristig wird das unsere momentane Abhängigkeit vom Ausland (Uran, Erdöl, Erdgas, Kohle) massiv reduzieren. Gleichzeitig wird durch die Investitionen auch das Schweizer Gewerbe und Industrie gefördert, was Arbeitsplätze schafft. Mit dem neuen Energiegesetz wird auch eine dezentrale Energieerzeugung gefördert, die sicherstellt, dass der Strom in der Nähe produziert wird, wo er benötigt wird und vermeidet das Klumpenrisiko, das durch das Abschalten eines Kernkraftwerkes geschieht.

Der zweite grosse Hebel besteht in der Förderung der Energieeffizienz. Gerade bei Gebäuden besteht noch grosses ungenutztes Potential. Aber auch bei Fahrzeugen und allen stromverbrauchenden Geräten sind noch Verbesserungen möglich und nötig. Mit Energieeffizienten Häusern, Fahrzeugen und Geräten können wir den ökologischen Fussabdruck verkleinern ohne auf unseren hohen Lebensstandard verzichten zu müssen. In den nächsten Jahren werden sowieso Milliardeninvestitionen notwendig sein um unser Stromnetz und Kraftwerke zu sanieren und effizienter zu machen. Nutzen wir die Chance, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen und stimmen JA zur Energiestrategie 2050.

 

NEIN (glp AG: NEIN) – zur Aargauischen Volksinitiative „Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle“

Diese Initiative ist durch das neue Krankenversicherungs-Gesetz KVGG teilweise bereits wieder überholt. Die meisten Forderungen der Initiative wurden im KVGG umgesetzt, die verbliebenen sind finanziell nicht tragbar. Eine Annahme der Initiative würde Mehrkosten für den Kanton von jährlich 65 Mio. oder 4 Steuerprozente bedeuten. Zudem ist das Berechnungsmodell der Initiative mit den neuen nicht kompatibel, da veraltet. Die jährlich steigenden Krankenkassenprämien sind für viele Bürger ein Problem. Die Lösung muss aber bei der Kostenentstehung gelöst werden und nicht bei den Prämienverbilligungen. Nicht zuletzt muss vermehrt die Eigenverantwortung wahrgenommen werden und nicht wegen jeder Kleinigkeit der Notfall im Spital aufgesucht oder für jede Ärztliche Diagnose mehrere Spezialisten beigezogen werden.

 

Meine Abstimmungsempfehlungen für den 12. Februar 2017:

JA (glp CH: JA) – zur Steuerreform (USR III)

Die Schweiz hat lange Zeit von den Steuerprivilegien für Holdings in der Schweiz profitiert. Diese Praxis wird international immer stärker geächtet und die Schweiz läuft Gefahr, dass eine Fortführung der Praxis zu einem Eintrag in die schwarze Liste führt. Es braucht deshalb eine neue, gerechtere Regelung, welche gute und stabile Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Unternehmen und Forschung gewährleistet. Die Steuerreform bietet genau das. Eine Abschaffung der Steuerprivilegien ohne Ersatz wird zum Wegzug vieler internationaler Unternehmen und damit zu grossem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Die USR III sichert und stärkt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Denn durch die Senkung der Unternehmenssteuern wird mehr in Innovation, Entwicklung und Produktivitätssteigerung investiert, was über höhere Renditen letztlich wiederum mehr Arbeitsplätze und Steuereinnahmen generiert. Ein zentraler Aspekt ist, dass jeder Kanton alle notwendigen Möglichkeiten erhält, um die Umsetzung der Reform optimal und angepasst an seine spezifischen Rahmenbedingungen auszugestalten.

JA (glp CH: JA) – zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation

Es ist Zeit, der dritten Einwanderergeneration den Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft zu ebnen. Diese Menschen sind hier geboren, aufgewachsen und denken, leben und sprechen wie Schweizerinnen und Schweizer. Es geht in der Abstimmung nicht um Ausländer sondern um unsere Kolleginnen und Kollegen von der Arbeit, den Vereinen, Feuerwehr etc. welche den roten Pass (noch) nicht haben. Niemand wird automatisch eingebürgert aber wer bereits in der dritten Generation in der Schweiz lebt, hier zur Schule gegangen ist, arbeitet und Steuern zahlt, kann nicht ernsthaft als Ausländer betrachtet werden und soll daher die Möglichkeit erhalten sich einfacher einbürgern zu lassen.

JA (glp CH: JA) – zum NAF

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) dient dazu, strukturelle Mängel zu beheben sowie die Finanzierung der Nationalstrassen und der Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft zu sichern. Im Gegensatz zum bestehenden Infrastrukturfonds sollen künftig auch der Betrieb und der Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds, also aus ein und derselben Kasse bezahlt werden. Der NAF ist für die Grünliberalen ein Zwischenschritt hin zu einem verursachergerechten Mobility Pricing. Nur ein solches System sichert langfristig unsere Infrastruktur und ermöglicht eine ökologisch nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung.

JA (glp AG: JA) – zur neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
JA
(glp AG: JA) – zur Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden

Diese beiden Vorlagen gehören materiell zusammen, deshalb sollten auch beide angenommen werden. Die Trennung in zwei separate Abstimmungen ist notwendig, weil zwei verschiedene Gesetzesänderungen betrifft. Es ist wohl unbestritten, dass öffentliche Aufgaben nur dann erfolgreich und effizient gemeistert werden können, wenn Kanton und Gemeinden gut zusammenwirken. Damit dies möglich ist, müssen die Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt werden und durch einen fairen und transparenten Finanzausgleich zwischen den Gemeinden finanziert werden. Dies wird mit den beiden Vorlagen erreicht. Die Aufgaben werden der Ebene zugewiesen, welche sie auch am besten lösen kann. Dafür soll diese Ebene auch die notwendigen Ressourcen erhalten. Auf Kantonsebene sollen Aufgaben nur dann gemeinsam gelöst werden, wenn sie inhaltlich Sinn machen.

 

Meine Abstimmungsempfehlungen für den 25. September 2016:

Ja (glp CH: Ja) – zur Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“
Es müsste selbstverständlich sein, dass wir nicht mehr Ressourcen verbrauchen, als es auf der Erde gibt. Leider sieht die Realtität anders aus und wir verbrauchen deutlich mehr auf Kosten kommender Generationen! Die Gegner schüren Angst und befürchten einen Abbau von Arbeitsstellen. Dies wäre sicher zutreffend für Berufe in der Atom- und Erdölindustrie. Im Gegenzug würden aber viel mehr hochwertige Jobs in der innovativen Energiebranche und Maschinenindustrie geschaffen. Wir könnten wieder zu einem Leader für Innovationen werden in den Bereichen Ressourceneffizienz, Recycling und erneuerbare Energie. Davon würde die ganze Wirtschaft profitieren.

Nein (glp CH: Nein) – zur Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“
Das Anliegen der Initiative ist richtig und lobenswert. Die Menschen, die auf die AHV angewiesen sind, sollen ein Einkommen haben, das ihnen ein würdiges Leben nach der Erwerbszeit ermöglicht. Die Initiative ist aber das falsche Mittel. Durch das Giesskannenprinzip 10% mehr für alle, profitieren auch viele, die es nicht nötig haben. Wegen der möglichen Reduzierung der Ergänzungsleistungen (Sozialhilfe) bei den Ärmsten AHV-Bezüger erhalten diese bei der Annahme der Initiative sogar noch weniger als vorher! Zudem bringen die steigende Lebenserwartung und die tieferen Renditen Mehrkosten mit sich, denen unser Vorsorgesystem ohne Anpassungen nicht gewachsen ist. Die Mehrausgaben würden die Probleme sogar noch verschärfen. Wir brauchen gemeinsame Lösungen aller Generationen statt Rentengeschenke, die in Zukunft nicht mehr finanzierbar sind. Die Altersvorsorge muss als Gesamtsystem betrachtet und reformiert werden. Dazu gehören auch Anpassungen bei den Pensionskassen (2. Säule) und stärkere Eigenverantwortung (privates Sparen 3. Säule).

Ja (glp CH: Stimmfreigabe) – zum Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG)
Kernaufgabe des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ist es, sicherheitspolitische Informationen zu beschaffen, diese auszuwerten und an den Bundesrat, die Bundesanwaltschaft und die Polizei weiterzuleiten. Mit dem heutigen Gesetz kann der NDB seine Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen. Er muss die technischen Möglichkeiten nutzen können. Das NDG regelt wie er diese nutzen kann, das dreistufige Bewilligungsverfahren verhindert einfachen Missbrauch der neuen Informationsbeschaffungsmöglichkeiten. Das Gesetz ist sicher nicht perfekt aber besser als die z.T. mehrere Jahrzente alte Gesetzestexte, die heutige moderne technische Möglichkeiten nicht erfassen.

 

NEIN (glp AG: NEIN) – zur Aargauischen Volksinitiative „JA zu einer guten Bildung – NEIN zum Lehrplan 21“ vom 2. Juni 2015

Diese Initiative widerspricht dem Bildungsartikel in der Bundesverfassung, welche 2006 vom Volk mit 86% Ja-Stimmen sehr deutlich angenommen wurde und die Kantone beauftragt, das Schulwesen zu harmonisieren. Der Lehrplan 21 wurde zu diesem Zweck von den 21 Deutschschweizer Kantonen mit Hilfe von zahlreichen aktiven Lehrkräften, Bildungsfachleute sowie von Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik erarbeitet. Diese Initiative will die Einführung des Lehrplans 21 im Aargau verhindern. Dies schadet der Aargauer Volksschule indem das Bildungsangebot unnötig eingeschränkt würde. Selbst minimale Anpassungen des Fächerangebotes müsste über eine Gesetzesänderung erfolgen. Wichtige und zukunftsgerichtete Themen wie Technik, Wirtschaft, Medien oder Berufsorientierung wären mit dem vorgeschlagenen Gesetz nicht abgedeckt. Mit nur einer Fremdsprache in der Primarschule (inkl. 6. Klasse) wäre es noch schwieriger eine gemeinsame Lösung für alle Kantone zu finden. Die Festlegung von Jahreszielen hätte grossen bürokratischen Mehraufwand zur Folge ohne Gewinn für die Schülerinnen und Schüler. Die rückwärtsgerichtete Volksinitiative behindert die Kinder Fähigkeiten für aktuelle und zukünftige Berufe zu erlernen. Eine Annahme der Initiative hätte für die Kinder im späteren Berufsleben gravierende Nachteile.

NEIN (glp AG: NEIN) – zur Aargauischen Volksinitiative „Arbeit und Weiterbildung für alle!“ vom 11. Juni 2012

Die Initiative ist gut gemeint, würde aber zu zusätzlichen Kosten führen ohne ein dringliches Problem zu lösen. Die Quote der Jugendarbeitslosen ist relativ konstant und schwankt zwischen 3.0 und 3.2%. Stellensuchende über fünfzig sind nicht öfters arbeitslos als jüngere, suchen aber länger (durchschnittlich 366 Tage) bis sie eine Stelle haben. Die Zahl der Stellensuchenden ist in den letzen fünf Jahren zwar im Schnitt gestiegen, die Quote der Ausgesteuerten im Verhältnis zu den Stellensuchenden blieb aber konstant. Die arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenkasse sind vielfältig und genügend. Zahlungen von Arbeitslosengelder über die bisherigen 2 Jahre erhöhen die Chancen auf eine neue Stelle nicht per se, sind aber mit enormen Kosten verbunden. Es ist sinnvoller in den bezahlten 2 Jahren die bestehenden Massnahmen gezielter zu nutzen.

NEIN (glp AG: NEIN) – zur Aargauischen Volksinitiative „Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut“ vom 23. Dezember 2009

Die Initiative ist ebenfalls gut gemeint aber unnötig. Es ist bereits heute möglich Massnahmen zum Schutz vor familienbedingter Armut zu ergreifen; dies gestützt auf Verfassungsrecht. Die Stossrichtung der Initiative entspricht bereits dem Ansatz der Aargauer Sozialpolitik, berücksichtigt aber die (Teil-)Erwerbstätigkeit der Eltern nicht. Auch die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung werden nicht berücksichtigt.


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